Arbeitsbedingungen im Spital

Mehr Informationen zu Arbeitsbedingungen, Lohn und Gesamtarbeitsvertrag Bernischer Spitäler und Kliniken.

Spital Angestellte Pflege Spital Angestellte Pflege

In den Berner Spitälern arbeiten Beschäftigte täglich am Limit – mit grossem Engagement, aber oft unter schwierigen Bedingungen. Hoher Arbeitsdruck, Personalknappheit und unzuverlässige Dienstpläne gehören für viele zum Alltag. Damit gute Pflege möglich bleibt, braucht es starke Arbeitsbedingungen und eine Gewerkschaft, die sich dafür einsetzt.

Schutz durch Gesamtarbeitsvertrag für das Personal Bernischer Spitäler und Kliniken

Als Sozialpartner verhandelt der VPOD zusammen mit dem SBK und VSAO im Gesamtarbeitsvertrag Berner Spitäler und Kliniken gute Arbeitsbedingungen: faire Löhne, gute Arbeitsbedingungen und Mitspracherecht am Arbeitsplatz.

Für die meisten Spitäler und Kliniken gilt seit 2018 ein einheitlicher Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Die übrigen Betriebe müssen laut Spitalversorgungsgesetz gleichwertige Arbeitsbedingungen anbieten.

Folgende Betriebe sind dem GAV unterstellt:

Inselspital, Spital Aarberg, Spital Riggisberg, Spital und Altersheim Belp, die psychiatrischen Kliniken UPD, PZM und SPJBB (neu RSM: Réseau santé mentale SA), Spitalzentrum Biel, Spital STS Thun (Spital Thun, Spital Zweisimmen), spitäler fmi (Spital Interlaken, Spital Frutigen), SRO Spital Region Oberaargau Langenthal, RSE Regionalspital Emmental AG Burgdorf und Langnau, Hôpital du Jura bernois SA St. Imier et Moutier.

Weitere wichtige Dokumente

Regelung Umkleide-Entschädigung
Convention collective der travail hôpitaux et cliniques Bernois
Gesamtarbeitsvertrag

Rückzahlungen Solifonds GAV Spital

Mitglieder des VPOD können mit diesem Formular die Rückzahlung ihrer Solifondsbeiträge für den GAV Spital verlangen.

Lohn und Gehalt

Lohntabelle GAV Spitäler und Kliniken
Ausführungsbestimmungen Richtfunktionen GAV (RF GAV)
Fonctions types CCT hôpitaux

Die Löhne im übrigen Gesundheitswesen basieren auf den kantonalen Richtlinien. berät Mitglieder und Mitarbeitenden von GAV-Betrieben bei Fragen zu Gehältern, Lohneinreihungen, Lohnklassen, Lohnstufen, Lohnerhöhungen sowie Anfangslöhnen im Kanton Bern.