VPOD-Erfolg: Bessere Vereinbarkeit beim Bund

Von: Christof Jakob

Angestellte erhalten das Recht, die Stelle wieder aufzustocken, wenn sie nach Geburt eines Kindes reduziert haben und Arbeit auf dem Arbeitsweg wird als Arbeitszeit angerechnet. Dies die Fortschritte bei den zwei wichtigsten Forderungen der vom VPOD lancierten Kampagne zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie:

Neu gilt ab 2020:

- Wer die Stellenprozente wegen Geburt eines Kindes reduziert hat, hat während drei Jahren den Anspruch, den Beschäftigungsgrad wieder um 20% zu erhöhen. Dies hat der Bundesrat am 13.11.2019 beschlossen

- Gemäss «Richtlinien Mobile Arbeitsformen in der Bundesverwaltung» gilt: «Sofern der Arbeitsinhalt, die Reisedauer und die Reisebedingungen eine Arbeitserfüllung während des Arbeitsweges ermöglichen, kann Arbeit auf dem Arbeitsweg bewilligt werden. Die dabei geleistete Arbeitszeit ist vollständig anzurechnen.»
Arbeit auf dem Arbeitsweg wird also anerkannt (nicht wie bisher nur «ausnahmsweise»). Es braucht aber immer noch das o.k. der Vorgesetzten.

Ein grosser Erfolg für die vom VPOD lancierte Kampagne zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Gemäss unserer Umfrage bei den Bundesangestellten, waren dies nämlich die zwei wichtigsten Anliegen. Noch sind die Details nicht so, wie wir uns das wünschen, aber die deutlichen Verbesserungen gelten ab 2020.

Hintergrund: Der VPOD-Bund hat eine Kampagne zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie beim Bundespersonal gestartet. PVB, Garanto und PV-Fedpol sind mit eingestiegen