GAV-Pflicht für Pflegeheime und Spitex in Bern

Von: Angela Zihler

Der VPOD fordert, dass der Kanton Bern seine Steuerungsmöglichkeiten ausschöpft und besserer Arbeitsbedingungen über eine GAV-Pflicht für Pflegeheime und Spitex-Betriebe sicherstellt. So äussert sich der VPOD in der Konsultation zur kantonalen Gesundheitsstrategie 2020-2030.

©mickyso_Fotolia

Bei den Zielen und Massnahmen der katnonalen Gesundheitsstrategie wird kaum auf Handlungsmöglichkeiten seitens Kanton hingewiesen, um die Berufsverweildauer und die Abwanderung der Fachkräfte in andere Kantone und Branchen zu stoppen.

Unserer Meinung nach muss der Kanton als Eigner der Spitäler und Kliniken sowie bei der Vergabe von Subventionen und dem Abschluss von Leistungsverträgen seine Verantwortung wahrnehmen und für bessere Arbeitsbedingungen sorgen. Zudem sind die Löhne im Gesundheitswesen, gerade auch in den Alters- und Pflegeheimen, vergleichsweise tief. Hier wäre ein konkretes Handeln des Kantons dringend nötig.

Das Spitalversorgungsgesetz verpflichtet die Spitäler und Kliniken auf einen Gesamtarbeitsvertrag, bzw. gleichwertige Arbeitsbedingungen. Für die über 300 Alters- und Pflegeheime sowie die über 100 Spitex-Betriebe besteht keine solche Regelung. Eine entsprechende Vorgabe seitens Kanton sowie die Bereitstellung der entsprechenden finanziellen Mittel würde das Risiko der Abwanderung in anderer Kantone und Berufe wirksam mindern.

Der Kanton sollte daher die Alters- und Pflegeheime sowie die Spitex-Betriebe verpflichten, sich einem kantonalen Branchen-Gesamtarbeitsvertrag anzuschliessen oder zumindest gleichwertige Arbeitsbedingungen und Löhne einzuhalten analog zum Spitalversorgungsgesetz. Der Kanton sollte dazu den Leistungserbringern die entsprechenden finanziellen Mittel zur Verfügung stellen (via Lohnsumme, bzw. Abgeltung der Pflege über Richtstellenplan).