Lösung für Umkleidezeit in Berner Pflegeheimen

Von: Angela Zihler

Die Lohnsumme in den Institutionen des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) für das Personal Bernischer Langzeitpflege-Institutionen wird ab 1. April 2020 um durchschnittlich 0.9% erhöht. Ausserdem haben sich alle dem Gesamtarbeitsvertrag beigetretenen Langzeitpflege-Institutionen mit den Personalverbänden auf eine Lösung für die Vergütung der Umkleidezeit geeinigt.

Die Langzeitpflege steht zurzeit vor grossen Herausforderungen. Trotz des anspruchsvollen Umfeldes erhalten Angestellte der GAV-Betriebe für das Jahr 2020 eine Lohnsummenerhöhung von durchschnittlich 0.9%.

Zusätzlich wird eine Inkonvenienzzulage von monatlich CHF 50 (12 Zahlungen pro Jahr), angepasst an den Beschäftigungsgrad, ausgerichtet. Die Umsetzung in allen GAV-Betrieben ist bis am 1. Juli 2020 abgeschlossen. In Genuss dieser Zulage kommt dasjenige Personal, das sich vor Dienstbeginn auf Anweisung der Arbeitgeberin im Betrieb und ausserhalb der Arbeitszeit umkleiden muss. Diese Massnahme stellt für die Arbeitgeber ein zusätzliches Lohnsummenwachstum von ca. 1 % dar und wird nicht in den Tarifen berücksichtigt.

Die Branchenlösung des GAV Berner Spitäler und Kliniken wird damit auch in der Langzeitpflege umgesetzt. Im Bereich der Langzeitpflege ist dies die erste kantonsweite Lösung in der Schweiz, in der die Sozialpartner gemeinsam eine attraktive und praktikable Regelung für die Abgeltung der Umkleidezeit vereinbart haben.

Medienmitteilung von VPOD Bern Kanton, SBK und dedica zur Lösung Umkleidezeit in Pflegeheimen vom 18. Mai 2020