4 Wochen Vaterschaftsurlaub beim Bund

Von: Christof Jakob, Gewerkschaftssekretär VPOD Bundespersonal

Der Bundesrat hat nach intensiven Verhandlungen mit den Gewerkschaften Änderungen für die Bundesangestellten beschlossen: Vier Wochen Vaterschaftsurlaub und die Ausweitung der Möglichkeiten, mobil zu arbeiten, sind erfreulich. Leider fehlt ein Recht auf Homeoffice und die Lohnkürzungen für über 55-jährige sind aus Sicht des VPOD schädlich.

Nach der deutlichen Annahme des Vaterschaftsurlaubs in der Volksabstimmung im Herbst 2020 hat der Bundesrat die Zeichen der Zeit erkannt und gewährt den Vätern in der Bundesverwaltung ab 2022 vier statt zwei Wochen Urlaub. Es ist erfreulich, dass unsere Forderung nun umgesetzt wird, welche wir im Herbst 2020 anstelle von Lohnforderungen gestellt haben.

Homeoffice hat sich bewährt in Coronazeiten: Bundesangestellte arbeiten auch, wenn Vorgesetzte nicht ständig über die Schulter schauen: Deshalb soll mobiles Arbeiten auch in Zukunft möglich sein. Aber damit dies wirklich alle Vorgesetzten begreifen, braucht es rasch einen nächsten Schritt und ein eigentliches Recht auf Homeoffice – und wo dies nicht möglich ist andere Möglichkeiten von flexiblen Arbeitsformen – wie dies auch die Mehrheit des Nationalrates fordert (Motion Romano 20.4010).

Bedauerlich aus Sicht des VPOD ist, dass in Zukunft Angestellte über 55, die ohne ihr Verschulden in eine niedrigere Lohnklasse eingeteilt werden, mit Lohnsenkungen rechnen müssen: Damit werden zukünftige Reorganisationen in der Bundesverwaltung noch mehr Unzufriedenheit bei den betroffenen Mitarbeitenden auslösen.