Der Grosse Rat wird in der Wintersession über die Motion Bütikofer «Kindgerechte Betreuung und Abgeltung für Babys und Kleinkinder in Kitas und bei Tageseltern» beraten. Diese Motion will, dass dem erhöhten Betreuungsbedarf von Babys Rechnung getragen wird. Konkret soll die Betreuung von Babys mit dem Faktor 1.5 an den Betreuungsschlüssel angerechnet werden — und zwar bis zum Alter von 18 Monaten und nicht wie bisher bis zum Alter von 12 Monaten.
Die meisten Kantone wenden diese Regelung bereits an. Diese entspricht nämlich den pädagogischen Richtlinien von kibesuisse, der Fachorganisation der Kitas und Tageselternorganisationen. Der Regierungsrat anerkennt denn auch die fachlichen Argumente, lehnt die Motion jedoch aus rein finanziellen Gründen ab. Der VPOD unterstützt die Forderung der Motion nach einer kindgerechten Betreuung und Abgeltung für Babys bis 18 Monaten im Interesse einer guten familienergänzenden Kinderbetreuung.
Galerie: Für eine kindgerechte Betreuung von Babys
Am 7. Dezember fordern VPOD-Mitglieder aus dem Kitabereich vom Grossen Rat eine angemessen Betreuung von Babys