Stellenabbau Asylsozialdienst Bern: VPOD verlangt Schlichtungsverfahren

Von: Peter Berger, Regionalsekretär VPOD

Die Stadt Bern plant beim Asylsozialdienst den Abbau von 18 Stellen. Der VPOD Stadt Bern verlangt vom Gemeinderat die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens (gemäss Art. 28 Abs. 2 der Bundesverfassung und Art. 56a des Personalreglement der Stadt Bern PRB).

Der Sektionsvorstand des VPOD Stadt Bern ist entrüstet über den bis Ende 2022 geplanten Stellenabbau bei 18 Personen im Asylsozialdienst. Der VPOD verlangt, dass diese gut qualifizierten Mitarbeitenden für im Sozialamt freiwerdende Stellen vorgesehen werden. Der VPOD appelliert an die soziale Verantwortung und Fürsorgepflicht der Stadt Bern als Arbeitgeberin. Die Folgen des Managementversagens in der BSS können nicht auf das Personal überwälzt werden. Da die Gespräche mit Sozialamt und DPD BSS keinen ernsthaften Verhandlungswille erkennen lassen, sieht sich der Sektionsvorstand gezwungen, beim Gemeinderat, um ein Vermittlungsverfahren nachzusuchen.

Seit dem Start des Projektes NA-BE war es offensichtlich die Absicht des Sozialamtes, das Betriebsrisiko vollumfänglich auf das Personal zu überwälzen. Die Art und Weise des Personalabbaus kann das Attribut «sozial» nicht beanspruchen. Dies geschieht auch auf Kosten der der vulnerablen KundInnen des Asylsozialdienstes. Die BSS hält in einem Bericht für die Kommission für Soziales, Bildung und Kultur per Dezember 2021, welche auf der Website der Stadt veröffentlich ist, fest: «Die Personalkosten sind der grösste Posten in der Betriebsrechnung des ASD. Gerade hier verfügt der ASD aber nicht über eine Flexibilität wie die anderen regionalen Partner.» Wir protestieren energisch gegen dieses respektlose Verständnis von Mitarbeitenden. Es herrschen tatsächlich ungleiche Spiesse unter den «regionalen Partner». So können die Anderen keine illegalen Kettenarbeitsverträge abschliessen, wie dies die Stadt im vorliegenden Fall gemacht hat.

Offensichtlich führte die Gewissheit, alle Probleme über das Personal/Menschen lösen zu können dazu, jede Form von unternehmerischer Verantwortung wahrzunehmen. Obwohl bereits seit mehr als einem Jahr klar war, dass das Projekt in diesem Setting höchst defizitär sein würde, wurde nicht gehandelt. Vielmehr wurde einfach zugeschaut, wie die Reserven von acht Jahren aufgebraucht werden. Das Sozialamt hätte beispielsweise die Möglichkeit gehabt, Mitarbeitende frühzeitig intern zu versetzen, wie dies das Personalreglement PRB der Stadt Bern für solche Fälle vorsieht.

Wir sehen den Mangel in diesem Projekt nicht in der angeblich fehlenden Flexibilität der städtischen Arbeitsbedingungen, sondern in einem umfassenden Managementversagen. Ein Sozialamt das «hire and fire» beim Personal praktizieren will, muss wohl grundsätzlich neu aufgestellt werden.