Meine Arbeit — meine Grundrechte: auch im Spital!

Von: Angela Zihler, Gewerkschaftssekretärin Spitäler + Kliniken

Gewerkschaftliche Arbeit lebt vom direkten Austausch mit den Beschäftigten. Damit dieser möglich ist, haben Arbeitnehmende und Gewerkschaften klare Rechte. Der VPOD Bern will diese Rechte nutzen und den Kontakt zu den Mitarbeitenden der Insel Gruppe AG weiter stärken.

Gewerkschaftliche Präsenz ist ein Recht

Arbeitnehmende dürfen in Pausenräumen oder an Anschlagbrettern gewerkschaftliche Informationen verbreiten, Flyer verteilen, Broschüren auflegen und potenzielle Mitglieder ansprechen. Wer vor oder nach der Arbeit, in der Pause oder an einem freien Tag Flugblätter verteilt, handelt im Rahmen der in Artikel 28 der Bundesverfassung garantierten Koalitionsfreiheit. Organisierte Gewerkschaftsinformationen auf dem Betriebsgelände sind ebenfalls zulässig. Dazu gehören etwa Besuche in Pausenräumen oder bei Personaleingängen sowie – nach Absprache mit dem Betrieb – die Nutzung von Informationskanälen wie dem Intranet. Der Arbeitgeber kann hingegen Aktivitäten während der Arbeitszeit oder die Nutzung geschäftlicher Kommunikationsmittel für gewerkschaftliche Zwecke untersagen.

Letztlich geht es auch darum, als vertragsabschliessende Gewerkschaft die Umsetzung des GAV zu überprüfen. So erfährt der VPOD direkt am Arbeitsplatz von den Mitarbeitenden, wo sich bei der Anwendung des Gesamtarbeitsvertrages Probleme ergeben.

Die Insel im Fokus

Mit über 10'000 Mitarbeitenden ist die Insel Gruppe die grösste Arbeitgeberin im Berner Gesundheitswesen. Deshalb hat der VPOD Bern sie als Fokusbetrieb bestimmt. Je mehr Mitglieder wir an der Insel organisieren, desto wirksamer können wir die Interessen aller Beschäftigten vertreten. Sei es bei einem Konflikt in einem Team, den jährlichen Lohnverhandlungen oder bei allfälligen Neuverhandlungen des Gesamtarbeitsvertrags