In der Sommersession hat eine Mehrheit aus SVP, FDP und Mitte die skandalösen SVP-Motionen zur Kürzung der Sparbeiträge und des Arbeitgeberanteils in der beruflichen Vorsorge der Bundesverwaltung trotz Ablehnung durch den Bundesrat im Nationalrat durchgebracht.
Dieser Angriff gefährdet nicht nur die Renten des gesamten Bundespersonals, sondern auch die Attraktivität des Bundes als Arbeitgeber.
Für einen starken Service public, der für die Bevölkerung unverzichtbare Dienstleistungen erbringt, ist es unerlässlich, dass die Bundesverwaltung als Arbeitgeberin gute Arbeitsbedingungen bietet. Zudem ist die Gewinnung von qualifiziertem Fachpersonal bereits heute auch für den Bund eine Herausforderung, aber für eine effiziente und kompetente Erfüllung der Staatsaufgaben unabdingbar.
Die Personalverbände haben sich intensiv dafür eingesetzt, die Mitglieder der Staatspolitischen Kommission des Ständerates und die Mitglieder des Ständerates über die verheerenden Konsequenzen zu informieren. Der Einsatz hat sich gelohnt: Die Kommission hat beschlossen, dem Ständerat mit 7:1 bei einer Enthaltung resp. 6:2 bei einer Enthaltung die Ablehnung der beiden Motionen zu beantragen und darauf hat auch das Plenum des Ständerates den Abbau abgelehnt.
Dieser Sieg ist ausserordentlich wichtig für das Bundespersonal und die zukünftigen parlamentarischen Debatten. Der VPOD wird die Debatte im Parlament weiter aktiv begleiten.
Worum ging es bei diesen beiden Motionen:
Motion 22.3959, «Beteiligung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer an der beruflichen Vorsorge für Bundesangestellte an die Privatwirtschaft anpassen»
Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundespersonalrecht dahingehend anzupassen, dass der Anteil der zu bezahlenden Beiträge in der beruflichen Vorsorge zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber stets im Verhältnis 45 Prozent zu 55 Prozent liegt.
Motion 22.3960, «Begrenzung der Pensionskassenleistungen für Bundesangestellte»
Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundespersonalrecht dahingehend anzupassen, dass die Sätze der Altersgutschriften, welche vom Bund für seine Angestellten bezahlt werden, das gesetzliche Mini- mum um nicht mehr als 5 Prozent übersteigen.