Frauen beim Bund verdienen 3.6% weniger

Der Bundesrat hat am 30.9.22 das Ergebnis der Lohngleichheitsüberprüfung publiziert und freut sich darüber, dass beim Bund die Lohngleichheit eingehalten sei. So einfach ist es aber nicht. Die VPOD-Präsidentin Katharina Prelicz-Huber hat dazu eine Interpellation eingereicht.

Wie gross ist der Lohnunterschied zwischen Frau und Mann in welchem Amt? Ist diese signifikant oder rein zufällig?

Die Zahlen dazu

Bei gleicher Ausbildung, Erfahrung und Funktion verdienten 2020 Frauen in der Bundesverwaltung durchschnittlich 3.6% weniger als Männer. 2016 betrug diese Lohndifferenz noch 3.3%. Aus Sicht des Finanzdepartements (EFD) liessen sich aber diese Zahlen nicht vergleichen, «weil die Datenbasis neu zusammenge­stellt wurde». Bei der Einführung der Lohnvergleichsberechnung vor 20 Jahren wurde eine politisch definierte Toleranz von 5% Lohnunterschied festgelegt. Diese wird heute auch bei öffentlichen Aufträgen angewandt. Eine Überschreitung der Toleranzschwelle kann dazu führen, dass eine Firma für Aufträge gesperrt wird. So schlimm steht es um die Bundesverwaltung nicht.

Für grössere Betriebe wie die Bundesverwaltung sind aber auch Lohndifferenzen unter 5% statistisch signifikant und müssten erklärt oder eben korrigiert werden. In allen sieben Departementen sind die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern signifikant und also nirgends so klein, dass sie rein zufällig sind. Und überall verdienen Frauen weniger. Am grössten sind die Differenzen im VBS (4.1%) und im EFD (3.3%). Die Direktorin des Eidgenössischen Personalamtes, Rahel von Känel, erklärt diese Differenzen mit Zulagen (z.B. Pikett), die eher an Männer gingen, mit Lücken in der Berufserfahrung z.B. wegen Kinderbetreuung und mit speziellen Mitarbeitergruppen (z.B. Reinigung).

Der VPOD sieht aber auch klar diskriminierende Gründe für die Lohndifferenzen: Die Regelungen der Lohneinreihung für neue Mitarbeitende sind nirgends publiziert und werden «flexibel» angewandt. Wie der VPOD aus regelmässigen Beratungen weiss, wird zunehmend gefeilscht über den Lohn. Dabei geht es um viel: Einem Bewerber wurde ein Jahreslohn von 100'000 Fr. angeboten. Nach Verhandlungen stand schliesslich im Arbeitsvertrag ein Lohn von 120'000 Fr. Ein wichtiges Kriterium dabei ist der bisherige Lohn. Da Frauen vielerorts weniger verdienen als Männer, können sie nicht auf einen höheren bisherigen Lohn hinweisen. Diskriminierende Regelungen müssen korrigiert werden. Der VPOD setzt sich in den laufenden Gesprächen zur Änderung des Lohnsystems für mehr Transparenz und den Ausgleich von unbegründeten Lohnunterschieden ein.

Interpellation der VPOD-Präsidentin Katharina Prelicz-Huber zur Lohndifferenz in der Bundesverwaltung