Sparwahn beim Bundespersonal

Die Verhandlungen, wie die restlichen 35 Mio. Franken bei den Anstellungsbedingungen ab 2027 gespart werden sollen, sind gescheitert. Das Finanzdepartment (EFD) wollte keinen der Vorschläge der Gewerkschaften akzeptieren. Bereits beschlossen sind zudem Verschlechterungen beim Lohnsystem und Kürzungen beim Personal. Und: Ein Ende des Drucks auf das Personal zeichnet sich nicht ab.

Kürzungen bei den Ferien ab 60, beim Dienstaltersgeschenk und bei der Pensionskasse: Das EFD blieb stur und prüft sogar, nicht nur wie ursprünglich geplant im Kaderplan der beruflichen Vorsorge, sondern auch bei den unteren Lohnklassen zu sparen.

In einem ersten Paket konnte noch ein Kompromiss gefunden werden, wie 65 Mio. Franken bei den Anstellungsbedingungen des Bundespersonals gekürzt werden sollen (beim Teuerungsausgleich und den Leistungsprämien). In den Verhandlungsrunden danach konnte aber kein Konsens über die Massnahmen für die Umsetzung der verbleibenden 35 Millionen ab 2027 erzielt werden. Die Gewerkschaften und Personalverbände haben u.a. folgende Vorschläge eingebracht: Das ausgewiesene Entlastungspotential bei der Optimierung des Lohnsystems (längerfristig 60 Mio. Franken!) und Einsparungen bei den Reisekosten (Bahn 2.Klasse, Flug Economy) sollen einbezogen werden, vorübergehende grössere Kürzungen oder völlige Streichung der Leistungsprämien sowie eine 1%-Kürzung beim Kaderplan der beruflichen Vorsorge (15 Millionen Franken) würden akzeptiert. Die Gewerkschaften sind enttäuscht, dass alle ihre eingebrachten Vorschläge abgelehnt wurden.

An den Lohngesprächen mit Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter vom 27. Mai 2025 bekräftigten die Gewerkschaften ihre Haltung und betonten, dass sie Entlastungen im Standardplan der beruflichen Vorsorge und Kürzungen bei der 7. Ferienwoche ab dem 60. Altersjahr ablehnen.

Der Bundesrat wird nun über die gescheiterten Verhandlungen informiert und entscheidet darauf über die Sparmassnahmen beim Personal. Die Gewerkschaften planen gemeinsame Aktionen: Gespart wird ja nicht «nur» bei den Anstellungsbedingungen, sondern auch:

- mit der Änderung des Lohnsystems (die bisherige Maximallöhne werden in der Regel nicht mehr erreicht - ausser beim obersten Kader, welches diese sogar noch übertreffen kann) und

- mit Querschnittkürzungen im Personalkredit (was in einigen Ämtern zu Entlassungen führt).