Lohnmassnahmen im Gesundheitsbereich

Wir verhandeln jährlich über Lohnmassnahmen mit dem Kanton Bern und mit unseren Sozialpartnern. Die beschlossenen Lohnmassnahmen im Gesundheitsbereich findest du hier.

Lohnmassnahmen im Kanton Bern für 2023

Spitäler und Kliniken

Die jährlichen Lohnverhandlungen der Personalverbände VPOD, SBK und VSAO mit den Berner Spitälern und Kliniken per 1. April 2023 sind abgeschlossen: 1,5% der Lohnsumme werden für den Teuerungsausgleich bezahlt. Weiter geht das Spitalzentrum Biel: es bezahlt einen Teuerungsausgleich von 2%. Die Personalverbände haben den Anträgen zugestimmt, weil sie die finanzielle Notlage der Spitäler und Kliniken kennen.
Neu bezahlen alle Spitäler und Kliniken mindestens 7.00 Franken Zulagen pro Stunde für Nacht- und Wochenenddienste. Zusätzlich verpflichten sie sich, über die nächsten Jahre den Betrag schrittweise zu erhöhen, bis 10.00 Zulagen pro Stunde bezahlt werden. Auch hier gibt es Betriebe, die bereits weiter gehen – so bezahlt die Inselgruppe ihren Angestellten 8.00 Franken und das Spitalzentrum Biel 10.00 Franken pro Stunde.
Alle Spitäler wollen zudem die Löhne einzelner Berufsgruppen anheben. Dafür werden mindestens 0,2% der Lohnsumme investiert, im Spitalzentrum Biel 0,4% und in der Inselgruppe sogar 0,5%. Zudem werden die Lohntabellen in allen Betrieben um die gewährte Teuerung angehoben.
Detaillierte Tabelle zu den Lohnmassnahmen 2023 der Spitäler und Kliniken

Vom Kanton subventionierte Betriebe (Heime, Spitex, Prävention)

Heime und Spitex-Betriebe erhalten vom Kanton per 1.2023 1,2% mehr Mittel und gewähren in der Regel individuelle oder generelle Lohnmassnahmen mindestens in diesem Umfang.

Hintergrund:

Lohnmassnahmen in den Spitälern für 2022

Deutliche Verbesserungen in Biel, angemessene in der Insel. Für die andern etwas. Erste Schritte aber es braucht noch mehr!

Detaillierte Tabelle mit den Lohnmassnahmen per 1.4. 2022 in den Spitälern im Kanton Bern

Wegen der Pflegeinitiative stand das Gesundheitspersonal im Fokus der Öffentlichkeit. Der Druck auf das Personal ist gross und wird jährlich grösser. Das Spital Biel hat erkannt, dass Investitionen ins Personal dringend nötig sind.

Der VPOD vertritt die Auffassung, dass zukünftig Bewegung in die Löhne des gesamten Spital- und Psychiatriepersonals kommen muss – und zwar gegen oben! Der VPOD hat dem Lohnabschluss so zugestimmt, ist aber dezidiert der Auffassung, dass die Umsetzung der Pflegeinitiative zukünftig nach einer Korrektur verlangt.

Jährlich führt der VPOD mit weiteren Sozialpartnerinnen und den Spitälern und Kliniken Lohnverhandlungen. Die sind nun abgeschlossen. Biel investiert mit Abstand am meisten in sein Personal, gefolgt von der Insel. Die übrigen Regionalen Spitäler und Psychiatrien geben etwas, aber bei weitem nicht genug!

Im Sommer 2020 hat der VPOD die Umfrage «Applaus! Und was wäre echt gerecht?» durchgeführt. Fast 1000 Personen hatten teilgenommen. Die Forderungen sind in die Lohnverhandlungen eingeflossen. Mit Erfolg. Die Spitäler und Kliniken im ganzen Kanton bezahlen neu am Samstagvormittag Wochenendzulagen.

Eine erste VPOD Forderung aus der Umfrage wird per April 2022 umgesetzt: Alle Spitäler und Kliniken im Kanton Bern bezahlen neu am Samstagvormittag Wochenendzulagen.

Das Spital Biel greift eine weitere Forderung auf. So werden neu die Stundenzulagen für Nacht- und Wochenenddienste von 6.- auf 10.- Franken pro Stunde erhöht. Etwas weniger weit geht, die Insel, sie bezahlt neu 7.- Franken. Beides ebenfalls Forderungen aus der Umfrage

Sowohl Insel als auch Biel investieren in die Pflege und in Schichtarbeit. Die weiteren Spitäler und Psychiatrien begnügen sich mit einer individuellen Lohnerhöhung und einer Einmalprämie für ihre Angestellten.

Die Insel gibt für Pflegeberufe eine generelle Lohnerhöhung. Biel gibt eine Marktzulage für die Pflege, sofern sie im 24-Stundendienst erbracht werden muss. Die Unterscheidungen sind hier betriebsspezifisch.

Zudem geben alle Spitäler eine individuelle Lohnerhöhung. Die variiert zwischen 0.375% (Biel) und 0.6% (Insel). Mit den weiteren Spitälern und Kliniken wurden 0.55% vereinbart.

Alles in allem bezahlt das Spital Biel 2.8%, das Inselspital 1.5% und die Regionalen Spitalzentren und Psychiatrien 1% (0.2% davon als Einmalprämie) der Bruttolohnsumme mit allen Massnahmen.

Vom Kanton subventionierte Betriebe (Heime, Spitex, Prävention)

Heime und Spitex-Betriebe erhalten vom Kanton per 1.2022 0.4% mehr Mittel und gewähren in der Regel individuelle oder generelle Lohnmassnahmen mindestens in diesem Umfang.

Lohnmassnahmen 2021

Detaillierte Übersicht Lohnabschlüsse 2021 der einzelnen Spitäler

Insel Gruppe

Per 1.4.2021 individuelle Lohnerhöhung um 0.8%. Für Funktionen aus den Berufsgruppen Pflege und MTT mit einem massgeblichen Rückstand auf den Benchmark werden strukturelle (generelle) Lohnerhöhungen von 0.5 Prozent gewährt. Drei statt zwei Wochen Vaterschaftsurlaub plus Prämien nach Geschäftsergebnis.

Hintergrund Vorjahre:
Per 1.4. 2020 stehen 0.5% der Lohnsumme zur Verfügung für individuelle Lohnmassnahmen. Zudem gibt es eine monatliche Entschädigung von 60 Fr. (bei 100%) für die Umkleidezeit.
Per 1.4.2019 standen total 0.9 Prozent der Gesamtlohnsumme für individuelle Lohnerhöhungen zur Verfügung.
Per 1.4. 2018 wurde mit den Spitälern der Insel Gruppe eine Erhöhung der Lohnsumme um 0.7% (individuell auf Mitarbeitende verteilt) ausgehandelt.

Kliniken (RPD) und Spitäler (RSE)

Per 1.4.2021 stehen 0.3% der Lohnsumme zur Verfügung für individuelle Lohnmassnahmen (Spitalzentrum Biel: 0.4% der GAV-Lohnsumme reserviert für Pflege/MTT-Berufe sowie Samstagmorgen Wochenendzuschlag). Drei statt zwei Wochen Vaterschaftsurlaub plus Prämien nach Geschäftsergebnis.

Hintergrund Vorjahre:
Per 1.4. 2020 stehen 0.4% der Lohnsumme zur Verfügugung für individuelle Lohnmassnahmen. Zudem gibt es eine monatliche Entschädigung von 50 Fr. (bei 100%) für die Umkleidezeit.
Nach vier Jahren gab es per 1.4.2018 endlich wieder eine generelle Lohnerhöhung von mindestens 0.25 Lohnprozent. Zudem wurden 0.5% individuell verteilt. Nach vier Verhandlungsrunden hatten beide GAV-Parteien die Paritätische Kommission (Pariko) angerufen. In der Pariko konnte eine Einigung erzielt werden. Alle Betriebe setzten diesen Einigungsvorschlag per 1. April 2019 in ihren Häusern um.
2018 wurde die Lohnsumme um 0.4% erhöht, die Verteilung erfolgte individuell. Löbliche Ausnahme: PZM

Detaillierte Übersicht Lohnabschlüsse 2021 der einzelnen Spitäler
Neue Regelungen Zulagen GAV-Spitäler ab 1.4. 2016

Vom Kanton subventionierte Betriebe (Heime, Spitex, Prävention)

Heime und Spitex-Betriebe erhalten vom Kanton per 1.2021 0.4% mehr Mittel und gewähren in der Regel individuelle oder generelle Lohnmassnahmen mindestens in diesem Umfang.

Hintergrund Vorjahre:
Heime und Spitex-Betriebe erhielten 2019 und 2020 vom Kanton je 0.7% und 2018 1% mehr Mittel und gewähren in der Regel individuelle oder generelle Lohnmassnahmen mindestens in diesem Umfang.

Stimmt mein Lohn?

Mehr Informationen zur korrekten Lohneinreihung findest du unter

Anstellungsbedingungen und Löhne im Gesundheitswesen