Informationen Bundespersonalrecht

Hier zusammengestellt Informationen rund um die Anstellung in der Bundesverwaltung zu den Themen, die in unseren Beratungen häufig vorkommen.

Die öffentlich rechtlichen Anstellungsbedingungen für Bundesangestellte richten sich nach dem Bundespersonalgesetz (BPG), der Bundespersonalverordnung (BPV) und der Verordnung zur Bundespersonalverordnung (VBPV).

Lohn beim Bund berechnen
Personalbeurteilung und Lohnentwicklung beim Bund
Kündigung und Trennungsvereinbarung in der Bundesverwaltung
Arbeitszeugnis beim Bund
Personalrecht von A-Z (nicht spezifisch zum Bundespersonal)


Lohn beim Bund berechnen

Das Lohnsystem in der Bundesverwaltung ist nicht ganz einfach. Wir beraten dich gern. Hier eine Kurzinformation:

Aufgrund der Funktion ist bereits bei der Stellenausschreibung definiert, in welcher Lohnklasse eine Stelle eingereiht wird. Leider wird diese Lohnklasse oft nur in der internen Ausschreibung in der Bundesverwaltung angegeben (das sollte sich aber auf Initiative der VPOD 2024 ändern). Der Bund hat eine Lohnskala, auf der für jede Gehaltsklasse der Maximallohn festgelegt ist.

Die Referenzfunktionen ermöglichen eine Einschätzung, wie die Stelle eingereiht ist, wenn du die Lohnklasse nicht kennst.

Für den Einstiegslohn bzw. Anfangslohn beim Bund werden je nach Ausbildung jährlich Richtwerte festgelegt. Die Erfahrungsjahre werden in der Regel mit 1,5-2,5% des Maximums der Lohnklasse (siehe Lohntabelle oben) angerechnet.

Bei der Festlegung des Lohnes besteht meist ein Verhandlungsspielraum. Es ist gut, die übliche Berechnung und allenfalls die Praxis des jeweiligen Amtes zu kennen. Der Bund berücksichtigt aber auch die bisherige Entlöhnung, das Lohngefüge der Verwaltungseinheit, besondere Ausbildungen, die Lebenserfahrung oder den bisherigen Leistungsausweis.

Kompliziert? Der VPOD bietet eine Kurzberatung an: Tel: 031 371 67 45, (kurze Lohnberatungen sind auch für Noch-nicht-Mitglieder gratis).
Für eine ausführliche Beratung: Jetzt Mitglied werden.


Personalbeurteilung und Lohnentwicklung beim Bund

Jährlich findet im Herbst das Personal- und Entwicklungsgespräch (PEG) mit den Vorgesetzten statt. Das Ergebnis dieses Mitarbeitergesprächs ist in der Bundesverwaltung lohnrelavant. 2016 ist die Lohnentwicklung praktisch halbiert worden. Auf Druck der Personalverbände hat der Bundesrat ab 2019 die Lohnentwicklung wieder etwas erhöht:

Beurteilungstufe 4 (sehr gut): 3 bis 4% Lohnentwicklung
Beurteilungstufe 3 (gut): 1.5 bis 2.5% Lohnentwicklung
Beurteilungstufe 2 (genügend): 0 bis 1% Lohnentwicklung
Beurteilungstufe 1 (ungenügend): -4 bis 0% Lohnentwicklung

Ende 2021 haben die Bundesangestellten folgende Beurteilungen erhalten: 18.5% die Stufe 4, 78% die Stufe 3, 3% die Stufe 2 und 0.1% eine Beurteilung 1.

Es ist wichtig, dass du gut vorbereitet ans Gespräch gehst: Erstelle vorher eine eigene Beurteilung aus deiner Sicht, liste Pluspunkte auf, damit du diese - falls nötig - dem/der Vorgesetzten präsentieren kannst.
Falls du mit der Beurteilung nicht einverstanden bist, kannst du zwar die Durchführung des Gesprächs mit der Unterschrift bestätigen, musst aber innerhalb von 14 Tagen nach der Unterzeichnung des Beurteilungsbogens schriftlich bei der nächst höheren vorgesetzten Person eine Überprüfung verlangen. Diese lädt zu einem Differenzbereinigungsgespräch ein. Für dieses Gespräch kannst du eine Person (z.B. VPOD-Sekretär) beiziehen, die dich begleitet. Falls es keine Einigung gibt, kannst du schrifllich eine zweite Überprüfung bei der dafür vorgesehenen Stelle im Amt verlangen. Der VPOD unterstützt und begleitet regelmässig Mitglieder bei Differenzen betreffend Beurteilungen.
Kontakt: Tel: 031 371 67 45,


Kündigung und Trennungsvereinbarung in der Bundesverwaltung

Ein unbefristetes Anstellungsverhältnis beim Bund kann durch den Arbeitgeber nur aufgelöst werden, wenn er dafür einen sachlich hinreichenden Grund gemäss Art. 10 Bundespersonalgesetz (BPG) hat. Bei Kündigung wegen Mängeln in der Leistung muss vorher eine Verwarnung mit Kündigungsandrohung ausgesprochen werden, wenn die formulierten Verbesserungsziele nicht erreicht wurden. Wenn der Bund kündigt, ohne dass ein sachlich hinreichender Grund vorliegt, lohnt es sich, Einsprache gegen die Verfügung zu machen: Dies führt meist nicht zu einer Weiterbeschäftigung, aber zu einer Entschädigung in Höhe von 6 bis 12 Monatslöhnen. Um einer solchen gerichtlichen Streitigkeit aus dem Weg zu gehen, wird oft eine Trennungsvereinbarung abgeschlossen. Dabei muss aber jeder Fall einzeln angeschaut werden und entsprechend sind auch die Inhalte unterschiedlich. Es geht darum, u.a. folgendes zu regeln:

  • Termin Vertragsende
  • allfällige Freistellung
  • Abgangsentschädigung
  • Newplacement / Beitrag an Weiterbildung
  • Zeit für die Stellensuche
  • Verkürzte Kündigungsfrist für Arbeitnehmende
  • Kommunikation der Trennung
  • Inhalt des Arbeitszeugnisses

Der VPOD hat Erfahrung mit dem Aushandeln solcher Vereinbarungen. Wir beraten unsere Mitglieder gern.
Wende dich rechtzeitig an den VPOD - nicht erst wenn die Kündigung da ist. Werde jetzt VPOD-Mitglied - nicht erst, wenn es schon brennt.
Kontakt: Tel: 031 371 67 45,

Arbeitszeugnis in der Bundesverwaltung

Ungeschickte Formulierungen, versteckte Botschaften, Auslassungen: Obwohl der Bund eigentlich ein professioneller Arbeitgeber ist, lohnt es sich, Zeugnissse bzw. Zwischenzeugnisse genauer anzuschauen bzw. anschauen zu lassen: Dies macht der VPOD gern für die Mitglieder und hat einige Erfahrung, die heiklen Punkte zu finden, Tipps zu geben oder selber Verbesserungen auszuhandeln.

Aufgrund unserer Erfahrung ist es wichtig, sich auf wenige aber wichtige Korrekturen zu konzentrieren und konkrete Gegenvorschläge zu machen, was gestrichen oder wie etwas anders formuliert oder zusätzlich im Zeugnis ergänzt wird (z.B. indem positive Formulierungen aus früheren PEG/MAG-Protokollen oder Zwischenzeugnissen übernommen werden). Das Zeugnis völlig zu überarbeiten oder ganz neu zu schreiben, kommt meist nicht gut an. Bitte den Zeugnisvorschlag des Arbeitgebers dem VPOD schicken: Die Rückmeldung und Besprechung des Vorgehens kann dann per E-Mail, Telefon oder an einer Beratung beim VPOD erfolgen.

Gerne geben wir kurze Rechtsauskünfte. Beratung und Unterstützung erhalten Mitglieder des VPOD.

VPOD Bern
Monbijoustr. 61
CH 3000 Bern 23

Telefon: +41 (0)31 371 67 45
Fax: +41 (0)31 372 42 37