Lohnverhandlungen für 2024
Kanton Bern
Anlässlich des zweiten Lohngesprächs mit den Regierungsrätinnen Bärtschi und Häsler wurden diesen die Petition von VPOD, Bildung Bern und BSPV mit über 16'000 Unterschriften übergeben: Verlangt wird eine Teuerungsausgleich von 3% sowie die üblichen 1.5% für individuelle Lohnmassnahmen. Im Sommer findet ein weiteres Lohngespräch statt. Nach nur 0.5% Teuerungsausgleich per 1. 2023 besteht nun Handlungsbedarf. Die Kantonalen Lohnmassnahmen sind nicht nur für dieVerwaltung sondern auch für den Bildungs-, Langzeit- und Sozialbereich relevant.
Bundesverwaltung - Administration fédérale
(texte en français plus bas)
An der 2. Verhandlungsrunde vom 2. Mai 2023 hielt Bundesrätin Keller-Sutter weiter daran fest, dass wegen der schwierigen finanziellen Lage nur 1% für den Teuerungsausgleich eingestellt werden soll - angesichts der Teuerungsprognose von 2.4% und der nicht voll gewährten Teuerung aus den Vorjahren, ist dies aus Sicht der VPOD völlig ungenügend. Gesprächsbereitschaft zeigte die Bundesrätin, den Teuerungsausgleich sozial abzustufen und unteren Lohnklassen mehr zu geben. Der VPOD setzt sich angesichts der steigenden Preise, welche Wenigverdienende stark belasten, für eine gleiche Erhöhung in Franken für alle ein (monatlich 350 Fr. mehr für alle würde etwa den geforderten 2,8% entsprechen).
Thema war auch der Nachtragskredit für die Lohnmassnahmen 2023: Im Budget sind nur 2% - ausgehandelt wurden aber 2.5% Teuerungsausgleich: Der Kredit ist im Parlament umstritten und die Verbände suchen nun koordiniert das Gespräch mit den massgebenden VertreterInnen in den Finanzkommissionen. Eine Ablehnung würde zwar nicht zu einer Kürzung der bereits ausbezahlten Löhne, aber zu überstürzten Sparübungen führen und sie hätte negative Auswirkungen auch auf die Lohnmassnahmen 2024. (Hintergrund 1. Lohnverhandlung siehe weiter unten).
Lors de la deuxième ronde de négociations du 2 mai 2023, la conseillère fédérale Keller-Sutter a maintenu qu'en raison de la situation financière difficile, seul 1% serait affecté à la compensation du renchérissement - ce qui est totalement insuffisant aux yeux du SSP, compte tenu des prévisions de renchérissement de 2,4% et du fait que le renchérissement des années précédentes n'a pas été entièrement accordé. La conseillère fédérale s'est montrée disposée à discuter d'un échelonnement social de la compensation du renchérissement et d'une augmentation plus importante des salaires dans les classes inférieures. Au vu de l'augmentation des prix, qui pèse lourdement sur les bas salaires, le SSP s'engage pour une augmentation identique en francs pour tous (350 francs de plus par mois pour tous correspondraient à peu près aux 2.8% demandés).
Il a également été question du crédit supplémentaire pour les mesures salariales 2023 : Le budget ne prévoit que 2% - mais une compensation du renchérissement de 2,5% a été négociée : le crédit est contesté au Parlement et les associations cherchent maintenant à discuter de manière coordonnée avec les représentants déterminants dans les commissions des finances. Un refus n'entraînerait certes pas une réduction des salaires déjà versés, mais conduirait à des mesures d'économie précipitées et aurait également des répercussions négatives sur les mesures salariales 2024.
Hintergrund: An der 1. Lohnverhandlung vom 14.2. 2023 haben VPOD und Personalverbände gemeinsam den vollen Ausgleich der Teuerung (inkl. nicht voll gewährte Teurung der beiden Vorjahre) und Spielraum für Reallohnmassnahmen gefordert. Bundesrätin Keller-Sutter dagegen will die Sparschraube anziehen. Im Finanzplan ist nur 1% für Lohnmassnahmen eingestellt. Das reicht bei weitem nicht angesichts der hohen Teuerung und des Nachholbedarfs aus den Vorjahren. Die Finanzministerin will aber mit Hinweis auf die Schuldenbremse im Budget momentan keine höheren Lohnmassnahmen einplanen. Zudem sind Querschnittkürzungen von 2% geplant, welche auch das Personal betreffen. Eine nächste Verhandlungsrunde ist im Mai 2023 vorgesehen.
Lohnmassnahmen für 2023
Spitäler und Kliniken Kanton Bern
Die jährlichen Lohnverhandlungen der Personalverbände VPOD, SBK und VSAO mit den Berner Spitälern und Kliniken per 1. April 2023 sind abgeschlossen: 1,5% der Lohnsumme werden für den Teuerungsausgleich bezahlt. Weiter geht das Spitalzentrum Biel: es bezahlt einen Teuerungsausgleich von 2%. Die Personalverbände haben den Anträgen zugestimmt, weil sie die finanzielle Notlage der Spitäler und Kliniken kennen.
Neu bezahlen alle Spitäler und Kliniken mindestens 7.00 Franken Zulagen pro Stunde für Nacht- und Wochenenddienste. Zusätzlich verpflichten sie sich, über die nächsten Jahre den Betrag schrittweise zu erhöhen, bis 10.00 Zulagen pro Stunde bezahlt werden. Auch hier gibt es Betriebe, die bereits weiter gehen – so bezahlt die Inselgruppe ihren Angestellten 8.00 Franken und das Spitalzentrum Biel 10.00 Franken pro Stunde.
Alle Spitäler wollen zudem die Löhne einzelner Berufsgruppen anheben. Dafür werden mindestens 0,2% der Lohnsumme investiert, im Spitalzentrum Biel 0,4% und in der Inselgruppe sogar 0,5%. Zudem werden die Lohntabellen in allen Betrieben um die gewährte Teuerung angehoben.
Detaillierte Tabelle zu den Lohnmassnahmen 2023 der Spitäler und Kliniken
Kanton, Bildung, subventionierte Betriebe (Heime, Spitex...)
Der Grosse Rat hat entschieden: Der Kanton zahlt 2023 nur 0,5% Teuerungsausgleich - und das bei einer Teuerung von aktuell 3%. Bei einem Monatslohn von 5'000 Fr. heisst das unter dem Strich: Monatlich 125 Franken weniger in der Brieftasche. Und das in Bereichen, wo die Löhne eigentlich steigen sollten, weil der Kanton Bern eh schon schlecht bezahlt und Personalmangel besteht wie z.B, in Gesundheits- und Lehrberufen. 1500 Betroffene hatten am 18. November 2022 in Bern für die volle Teuerung protestiert.
Für individuelle Lohnmassnahmen stehen für die Kantonsverwaltung 1,5% zur Verfügung. Davon werden 0,8% aus Rotationsgewinnen finanziert. Da es diese bei vielen Institutionen (Heime, Spitex, Prävntion) nicht gibt, stehen dort neben den generellen Teuerungssausgleich (0,5%) nur 0,7% zur Verfügung für individuelle Lohnmassnahmen.
Die Mittel sollen in der Verwaltung insbesondere bei Mitarbeitenden mit guten Beurteilungen, die im unteren Bereich der Bandbreite eingestuft sind bzw. Lohnrückstände haben, eingesetzt werden.
Lehrkräfte erhalten ab August 2023 folgende Erhöhung ihrer Gehaltsstufen:
4 Gehaltsstufen bei 1-7 Jahren Berufserfahrung
3 Gehaltsstufen bei 8-17 Berufsjahren
2 Gehaltsstufen bei über 18 Jahren Erfahrung
Zudem sind individuelle Korrekturen für «AufholerInnen» möglich.
Bundesverwaltung
In der dritten Verhandlungsrunde am 17. November 2022 einigten sich Bundesrat Maurer und die Personalverbände auf einen Kopromiss mit generell 2,5% Teuerungsausgleich für alle Angestellten (ausgenommen sind Mitarbeitende mit einer Besitzstandgarantie). Das Verhandlungsergebnis wurde am 2. Dezember vom Bundesrat bestätigt. Vereinbart wurde auch, dass die nicht voll gewährte Teuerung (diese beträgt voraussichtlich 3%) festgehalten und 2023 wieder thematisiert wird. Der VPOD wird sich dafür einsetzen, dass die volle Teuerung nachgewährt wird.