Änderung Lohnsystem Bundesverwaltung: Brisante Vorschläge

Im Juni 2023 fand ein Treffen von Vertretungen der Personalverbände mit den Zuständigen im EPA und der Beratungsfirma GFO statt. Einiges ist nun klarer, anderes ist noch offen.

Im August 2023 soll der Bundesrat über ein Grobkonzept zum neuen Lohnsystem entscheiden.

Für jede Lohnklasse ist eine übliche Lohnentwicklung vorgesehen. Die Lohnspanne zwischen Einstiegslöhnen und Maximallöhnen dürfte kleiner werden, wie dies auch im Marktvergleich üblich ist. Die Folge: Junge würden eher etwas mehr verdienen, Ältere weniger. Pro Lohnklasse gäbe es neu Minimallöhne, bisherige Maximallöhne würden aber nicht mehr von allen erreicht.

Entscheidend werden die Details im Feinkonzept sein. Dabei werden die Personalverbände einbezogen. Absehbar ist aber auch, dass ein neues Lohnsystem nicht vor Januar 2026 eingeführt werden dürfte.

Hintergrund: Ende Oktober 2022 fand ein erstes Treffen von allen statt, die sich an der Ausarbeitung des neuen Lohnsystems beteiligen. Gestärkt durch die breite Umfrage konnte der VPOD die Meinung der Bundesangestellten klar einbringen. In einigen Punkten stimmt die aktuelle Stossrichtung, bei anderen muss noch genau hingeschaut werden.

Der Projektleiter Thomas Schmutz (Vizedirektor EPA) wies am ersten Treffen darauf hin, dass die letzten Versuche für ein neues Lohnsystem gescheitert sind. Es ist auch diesmal klar: Wenn die Gewerkschaften nicht im Boot sind, dürfte eine Lohnsystemänderung scheitern.

Auf gutem Weg ist der Einbau des Ortszuschlages: Dieser soll mit der höchsten Stufe in den Lohn eingebaut werden. Dies würde heissen, dass niemandem etwas weggenommen wird. Allerdings sollen die Departemente die Mehrkosten selber intern kompensieren und sie müssen aufzeigen, wie sie dies machen wollen.

Geplant ist, dass es zu jeder Lohnklasse eine Lohnkurve gibt, wie sich der Lohn abhängig von den Erfahrungsjahren entwickeln sollte. Vieles ist aber noch nicht klar: Sollen neu Minimallöhne je nach Lohnklasse festgelegt werden? Wie verlaufen die Lohnkurven und wie gross ist der Spielraum der Vorgesetzten, von der Kurve abzuweichen (und was sind die Kriterien für solche Abweichungen)? Die Lohnkurve soll so verlaufen, dass das Maximum der Lohnklasse nicht mehr einfach von allen erreicht wird: Soll damit Geld gespart werden? Unklar ist auch, ob Lohnklassen zusammengelegt werden. Diese technischen Fragen haben einen grossen Einfluss auf die Lohnverteilung: Gibt es in unteren Lohnklassen einen langsameren Anstieg? Wer sind Gewinner, wer Verliererinnen? Der VPOD wird genau hinschauen und wenn es sein muss die Notbremse ziehen. Aus der VPOD-Umfrage geht klar hervor: Angestellte in unteren und mittleren Lohnklassen dürfen nicht die Verliererinnen sein. Klar ist immerhin: Die Lohnkurve soll transparent sein, nicht wie dies beim Inselspital der Fall ist, dessen Lohnsystem als «Vorbild» gedient hat.

Anfangs 2023 sollte das Grobkonzept stehen, und mit den Gewerkschaften diskutiert werden. Ende 2023 entscheidet der Bundesrat, Die Umsetzung ist für 2025 geplant.

VPOD-Umfrage

Der VPOD hat zwischen April und Juli 2022 eine Umfrage zur geplanten Änderungs des Lohnsystems der Bundesverwaltung durchgeführt und bringt die Anliegen des Personals in die Verhandlungen ein.

Hier das Ergebnis der Umfrage

les résultats du sondage sur le système salarial de la Confédération

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Hintergrund:

Der Bund will das Lohnsystem ändern. Der Bundesrat hat dazu am 6. April 2022 die Stossrichtung vorgegeben:
1. Die Personalbeurteilung mit den Stufen 1-4 (ungenügend, genügend, gut, sehr gut) soll abgeschafft werden.
2. Für jede Berufsgruppe wird ein Lohnvergleich mit ähnlichen Unternehmen oder zumindest mit internen gleichen Funktionen gemacht. Daraus wird errechnet, ob und wie viel der Lohn erhöht werden soll. Vorgesetzte können die so berechnete Lohnanpassung korrigieren – je nach ihrer Einschätzung der Leistung.
3. Der Ortzuschlag soll abgeschafft und in den Lohn eingebaut werden. Die Maximallöhne aller Lohnklassen würden um den höchsten Ortszuschlag (Stufe 13, Fr. 5‘624 Fr. pro Jahr) erhöht, wodurch Angestellte in den Stufen 1-12 wieder etwas Spielraum für die Lohnentwicklung hätten.

Informations sur les modifications prévues dans le système salarial (en français)

Aufgrund des Postulats, das die Entkoppelung der Lohnentwicklung von der Leistungsbeurteilung fordert, hat das Finanzdepartement eines Bericht und Empfehlungen erarbeitet, die voraussichtlich im Fühling 2022 publiziert werden.

Noch stehen nicht alle Details fest und der VPOD ist intensiv in die Diskussion einbezogen, denn Lohnfragen sind eine Kernaufgabe für Gewerkschaften und betreffen alle Angestellten.

Geplant ist, die Beurteilungsstufen 1-4 (ungenügend, genügend, gut, sehr gut) abzuschaffen. Es soll häufigere Feedbackgespräche geben, aber keine feste Zuteilung mehr zu einer Beurteilungsstufe.

Stattdessen sollen von einer externen Firma Daten eingekauft werden über Lohnkurven verschiedenen Berufsgruppen in anderen vergleichbaren Unternehmen. Aufgrund dieser Daten sollen Lohnempfehlungen errechnet werden: Löhne, die unter der Lohnkurve liegen, würden schneller wachsen als Löhne, die schon jetzt über der Kurve liegen. Die Spitäler der Insel Gruppe wenden diese System an. Allerdings erfahren dort die Angestellten nicht, ob sie über oder unter der Lohnkurve liegen und wie die errechnete Lohnempfehlung wäre. Der VPOD hat unbedingt Transparenz verlangt, falls ein solches System eingeführt wird. Da gemäss Lohnvergleichsstudien der Lohn in unteren Lohnklassen im Vergleich eher über und in oberen Lohnklassen eher unter dem vergleichbarer Firmen liegt, dürfte eine solche Anpassung an den «Arbeitsmarkt» unten eher zu langsamerer und oben zu schnellerer Lohnentwicklung führen. Eine Gefahr ist auch, dass typische Frauenberufe, die auf dem Arbeitsmarkt schlecht bezahlt werden, bei einer Angleichung an den Markt benachteiligt würden. Das neue System wäre weniger berechenbar und komplizierter als die Koppelung von Beurteilung und Leistung (die aber auch ihre Schwächen hat...). Noch unklar ist, ob es in Zukunft weniger Lohnklassen geben wird bzw. diese in breitere Lohnbänder zusammengefasst werden und ob es nur noch Lohnkurven geben soll und überhaupt keine Lohnklassenmaxima mehr.

Zudem gibt es z.B. für Monopolberufe gar keine Marktkurve. Bei diesen, aber vielleicht auch bei allen Angestellten könnte auch eine rein interne Lohnkurve erstellt werden und als Grundlage dienen.

Vorgesetzte könnten bei der errechneten Lohnentwicklung korrigierend eingreifen und aufgrund ihrer Einschätzung der Leistung der Mitarbeitenden den Lohn mehr oder weniger anheben, als die errechnete Lohnempfehlung dies vorsieht. Zudem wird es sicher auch finanzielle Vorgaben geben, was in der Lohnentwicklung überhaupt möglich sein wird.

Der vorgeschlagene Einbau des Ortszuschlages würde ca. 40 Mio. Franken Mehrkosten verursachen, welche wohl von den jeweiligen Departementen (v.a. VBS, EFD und EDA, die viele Angestellte in niedrigen Ortszuschlagsstufen haben) getragen werden müssten. 2/3 aller Angestellten der Bundesverwaltung sind in der höchsten Stufe des Ortszuschlages (13). Damit es nicht zu Verschlechterungen für all diese kommt, muss der Ortszuschlag mit Stufe 13 in den Lohn eingebaut werden. Die Löhne würden also um den jetzigen Ortzuschlag, die Maximallöhne aber um jährlich 5'655 Fr. (Stufe 13 des Ortszuschlags) erhöht und dafür der Ortszuschlag gestrichen. Damit ändert sich nichts für alle in der Stufe 13 des Ortszuschlags. Alle in den Stufen 1-12 haben aber wieder die Möglichkeit einer Lohnentwicklung in den folgenden Jahren, falls sie im Lohnmaximum sind.

Bsp. 1: X ist im Maximum der Lohnklasse 15 und hat einen Lohn von 101'760 Fr. plus 5'655 Fr. Ortszuschlag (Stufe 13).
Neu ist der Lohn sowie der Maximallohn 101'760 Fr. + 5'655 Fr. pro Jahr und es gibt keinen Ortszuschlag mehr. Es verändert sich nichts.

Bsp. 2: Y ist im Maximum der Lohnklasse 15 und hat einen Lohn von 101'760 Fr. plus 3'480 Fr. Ortszuschlag (Stufe 8).
Neu ist der Lohn pro Jahr 101'760 Fr. + 3'480 Fr. und es gibt keinen Ortszuschlag mehr, wobei vorerst alles beim Alten bleibt. Der Maximallohn steigt aber auf 101'760 Fr. + 5'655 Fr. Damit besteht die Möglichkeit, dass der Lohn in den folgenden Jahren noch jährlich um insgesamt 2'175 Fr. ansteigen kann.