Fragen zu Löhnen und Anstellungsrecht im Sozialbereich

Was für Lohnregelungen und Anstellungsbedingungen gelten, wenn ich im Sozialbereich im Kanton Bern arbeite?

Für Anstellungen in Sozialbereich gelten oft direkt oder indirekt die kantonalen Richtlinien - z.B. beim Lohn:
Per 1. Juli 2017 führte der Kanton Bern ein degressives Lohnsystem ein und es gilt ab dann eine veränderte Lohnklassentabelle. Hier die
Gehälter seit 1.2024 Personal Kanton Bern
Hier die Löhne (nachgeführt Stand 1.2024) Personal Kanton Bern nach dem ursprünglichen linearen Lohnsystem.
Die Einreihung in Lohnklassen bzw. Gehaltsklassen ist festgelegt in den
Richtpositionsumschreibungen

Je nach Arbeitgeber gelten aber auch städtische Regelungen oder einer der von uns abgeschlossenen Gesamtarbeitsverträge (GAV): GAV ref. Kirchen BEJUSO, GAV Contact, GAV BEGES, GAV VGB, GAV Monbijou Bern, GAV TOJ, GAV DOK (Infos dazu auf Anfrage)