Nach der Reorganisation der Sonderschulen sollten die fünf Institutionen Schulheim Schloss Erlach, Zentrum für Sozial- und Heilpädagogik Landorf Köniz/Schlössli Kehrsatz, Zentrum für Hören und Sprache Münchenbuchsee, BEOBeobachtungsstation Bolligen/Sirius und das Jugendheim Lory Münsingen, ausgegliedert werden (siehe «standpunkt» Nr. 145). Der VPOD forderte Mitsprache und wurde, zusammen mit dem Bernischen Staatspersonalverband BSPV, Teil der Gesamtprojektleitung und des Teilprojekts Personal.
Im Juni 2020 organisierte der VPOD einen Info-Abend für die betroffenen Mitarbeitenden – es kamen über 60! Ihre Hauptsorge betraf erwartungsgemäss die möglichen Veränderungen der Anstellungsbedingungen, denn bisher galt für die Lehrpersonen das Lehreranstellungsgesetz, für alle anderen Berufsgruppen das kantonale Personalgesetz. Bei einer Privatisierung würde das unternehmerische Risiko, dem die Institutionen neu ausgesetzt wären, auf die Personalkosten abgewälzt. Im Teilprojekt Personal schlug der VPOD deshalb den Abschluss eines GAV vor, womit ein wenig Sicherheit geschaffen werden könnte. Die LeiterInnen der Institutionen begrüssten den Vorschlag, die beiden zuständigen Regierungsrätinnen stimmten zu. Leider sah der Gesamtregierungsrat davon ab und liess ein schwammiges Musterpersonalreglement erarbeiten. Damit, und wegen der problematischen finanziellen Ausgestaltung der Vorlage, war klar, dass der VPOD diese Ausgliederung nicht unterstützte.
In einem Brief, unterzeichnet von mehr als der Hälfte der betroffenen Mitarbeitenden, forderten der VPOD und der BSPV die GrossrätInnen auf, das Geschäft abzulehnen: Im Sinne des Personals, welches viel Sicherheit verlieren würde, im Sinne der NutzerInnen und ihrer Eltern, denn die Angebote wären ohne Defizitgarantie des Kanton nicht in der bisherigen Qualität zu leisten und im Sinne der Finanzen des Kantons.
In der Debatte im Parlament führte das Geschäft zu einer Spaltung fast aller Fraktionen. Schliesslich stimmt die Mehrheit einem Antrag zu, gar nicht erst auf dieses Geschäft einzutreten.
Die nun folgende «Umgliederung» der Institutionen in andere kantonale Einheiten wird der VPOD zusammen mit den betroffenen Mitarbeitenden begleiten.