Bei Personalknappheit sollten in einer Marktwirtschaft eigentlich die Löhne steigen. Die Lohnentwicklung im Gesundheits- und Sozialwesen folgt nicht dieser Marktlogik und ist unterdurchschnittlich. Denn trotz Fachkräftemangel stagnieren die Löhne im Sozial- und Gesundheitswesen.
In der heutigen Budgetdebatte korrigiert der Grosse Rat den Voranschlag nicht und folgt dem Regierungsrat. Er sieht für Pflegeheime, Spitex und sozialen Institutionen einen Teuerungsausgleich von 2% plus 0.7 % für individuelle Lohnmassnahmen vor. Damit wird der Rückstand auf die aufgelaufene Teuerung nicht aufgeholt, geschweige denn werden Reallohnerhöhungen finanziert. Zur Erinnerung: Per Januar 2023 wurde nur 0.5% Teuerungsausgleich gewährt bei einer Teuerung von 2.8%.
Gerade bei den subventionierten Betrieben sind auch die für individuelle Lohnmassnahmen zur Verfügung gestellten 0.7 Lohnprozente ungenügend. Diese Betriebe haben kaum Rotationsgewinne, mit denen sie die kantonalen Lohnmassnahmen aufbessern können.
In Heimen und sozialen Institutionen sind viele Menschen ohne Lehrabschluss beschäftigt. Diese haben nur kleine Löhne und sind deshalb besonders betroffen von der Inflation. Auch Fachangestellte Gesundheit und Betreuung verdienen weniger als der Medianlohn. Die Tendenz, in Kantone mit höheren Löhnen zu pendeln oder die Branche zu wechseln, wird mit dem heutigen Entscheid weiter verstärkt.