0.5% Teuerungsausgleich für das Bundespersonal

Von: Christof Jakob

An der zweiten Lohnverhandlungsrunde haben sich die Sozialpartner und Bundesrat Ueli Maurer auf einen Teuerungsausgleich von 0,5% für das Bundespersonal geeinigt, obwohl dieser Betrag im Budget nicht vorgesehen ist.

Für 2021 haben die Sozialpartner auf Lohnforderungen verzichtet. Am ersten Treffen vergangenen Mai haben sie dem Finanzminister gegenüber klar signalisiert, dass sie für 2022 den vollen Teuerungsausgleich für das Bundespersonal fordern. Diese Lohnerhöhung haben sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter redlich verdient, die teilweise unter schwierigen Bedingungen gearbeitet und dazu beigetragen haben, dass die Schweiz die Gesundheitskrise möglichst gut bewältigt. Angesichts der unsicheren Wirtschaftslage und den mit der Corona-Krise verbundenen Ausgaben haben die Sozialpartner jedoch darauf verzichtet, zusätzliche Lohnmassnahmen zu verlangen.

Mit diesem Entscheid setzt der Bundesrat auch ein klares Zeichen und übernimmt eine Vorbildfunktion für die anderen Arbeitgeber: Die Erhaltung der Kaufkraft ist für unsere Wirtschaft zur Überwindung dieser Krise von entscheidender Bedeutung.

Der VPOD nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass der Bundesrat das Prinzip des Teuerungsausgleichs auf den Löhnen nicht in Frage stellt. Die Konjunkturbarometer deuten darauf hin, dass die Teuerung in nächster Zeit weiter steigen könnte. Falls sie bis Ende Jahr um mehr als 0,5% zunehmen sollte, werden die Sozialpartner diese Differenz in den Lohnverhandlungen im Jahr 2022 berücksichtigen.